Dokument des Monats November 1999
Der Zentrale Runde Tisch in Berlin
Ein Demokratieversuch in einer historischen Ausnahmesituation
Bild: Das Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Berlin - Tagungsort des
"Zentralen Runden Tisches" |
Hörzitat:
(4'34''):
Ausschnitt aus der Pressekonferenz zum Abschluß der ersten Sitzung des Zentralen Runden Tisches
im Berliner Bonhoeffer-Haus am 08.12.1989 mit Dieter Grande
Nur wenige Wochen nach dem Mauerfall am 9. November 1989 wurde der Zentrale
Runde Tisch in Berlin ins Leben gerufen. Er führte unter der Leitung von Kirchenvertretern
den demokratischen Dialog und begleitete vom 7. Dezember 1989 bis zum 12. März
1990 die Umwälzungen in der DDR. Der nicht nachlassende Druck des Volkes nach
demokratischen Veränderungen, die fehlende Legitimation der Regierung Modrow
und das Mißtrauen gegenüber den existierenden staatlichen Organen machten
die Beteiligung der Opposition an Regierungsentscheidungen erforderlich. Grundsätzliche
Maßnahmen und Entscheidungen mußte die Regierung im Interesse ihrer Handlungsfähigkeit
mit dem Runden Tisch abstimmen. Die Lage in der DDR zwang zur sachlichen Zusammenarbeit,
damit sie nicht außer Kontrolle geriet. Somit nahm dieses Gremium eine Schlüsselrolle
in der historischen Ausnahmesituation in der DDR nach der Wende bei der Sicherung
des weiterhin friedlichen Charakters der Umwälzungen bis zu den Wahlen im
März 1990 wahr. 16 Parteien und politische Gruppierungen mit unterschiedlichen
Interessen setzten auf diesem Wege Forderungen des Volkes um, zum Teil auch
gegen den Willen der Regierung, wie in der Frage der Auflösung der Staatssicherheit.
Die Sitzungen des Zentralen Runden Tisches sind ein wichtiges Zeugnis für
die Bewältigung der damaligen Krisensituation. In den Archiven des Deutschen
Rundfunkarchivs am Standort Berlin sind mehrere der insgesamt 16 Sitzungen
des Runden Tisches überliefert (13 im Fernseharchiv, 6 in den Schallarchiven).
Sie spiegeln in besonderer Art und Weise den Prozeß der Wende in der DDR bis
zu den Volkskammerwahlen am 18. März 1990 wider.
Das hier vorgestellte Dokument ist ein Ausschnitt aus der Pressekonferenz
nach Abschluß der ersten Beratung am 7. Dezember 1989. Monsignore Dieter Grande,
damals Pressesprecher des Sekretariats der Berliner Bischofskonferenz, gibt
Auskunft über die Ergebnisse der Beratung und es wird eine Erklärung des Runden
Tisches zu dessen Selbstverständnis als "Bestandteil der öffentlichen Kontrolle"
vorgetragen. Am Ende folgt ein Ausschnitt aus der von Msgr. Grande verlesenen
Erklärung des Runden Tisches zur Rechtsstaatlichkeit.
Stand: 22.10.1999