Dokument des Monats Juni/Juli 2000
Oder-Neiße-Grenze zwischen der DDR und Polen
Unterzeichnung der Deklaration über die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze
zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Polen am 5./6. Juni 1950
in Warschau

|
|
Hörzitat:
(4'25"): Zur Unterzeichnung der Deklaration des deutsch-polnischen Abkommens über
die Markierung der Oder-Neiße-Grenze in Warschau, 05./06.06.1950
Vor 50 Jahren, am 6. Juni 1950, stimmte die DDR-Regierung in der Warschauer
Deklaration der Oder-Neiße-Linie als Staatsgrenze zwischen
der DDR und der Volksrepublik Polen zu.
Diese Vereinbarung zwischen beiden Regierungen war die Folge des 1945
auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten "Abkommens bezüglich der
Westgrenze Polens", welches die Oder-Neiße-Grenze rechtsgültig
festlegte.
Am 5. und 6. Juni 1950 entsandte die Provisorische Regierung der DDR
eine von Walter Ulbricht geleitete Delegation in die Republik Polen,
die mit der polnischen Regierung, mit Ministerpräsidenten Josef Cyrankiewicz
an der Spitze, in Warschau die "Deklaration über die Markierung der
festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an
der Oder und an der Lausitzer Neiße" unterzeichnete.
|
| Wortlaut der Deklaration des deutsch-polnischen Abkommens
über die Markierung der Oder-Neiße-Grenze in Warschau Text-Ansicht |

Bild: Ansprache von Ministerpräsident Josef Cyrankiewicz |
|
|
Das in der Deklaration vorgesehene Abkommen, u.a. über kulturelle und wirtschaftliche
Zusammenarbeit, schlossen beide Staaten am 6. Juli 1950 in der Stadt Zgorzelec
(Görlitzer Abkommen). Damit wurde ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen
der DDR und der Volksrepublik Polen eingeleitet.
Die Bundesrepublik Deutschland erkannte erst 1970 unter der von Willy Brandt
geführten sozialliberalen Koalition die Oder-Neiße-Grenze an, trotz
heftiger Ablehnung durch die CDU/CSU-Opposition und Diskussionen von
Seiten der Vertriebenenverbände.
Endgültig festgeschrieben wurde die Grenze durch den Abschluss eines Grenzvertrages
zwischen dem vereinten Deutschland und Polen, der am 14. November 1990 in
Warschau geschlossen wurde. Die Anerkennung der heutigen polnischen Westgrenze,
mit der Deutschland auch im völkerrechtlichen Sinne Ansprüche auf ein Drittel
des ehemaligen deutschen Reichsgebietes aufgibt, war eine Voraussetzung für
die Zustimmung der vier Siegermächte zur deutschen Vereinigung.
Stand: 28.5.2000