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Dokument des Monats Juni/Juli 2000

Oder-Neiße-Grenze zwischen der DDR und Polen

Unterzeichnung der Deklaration über die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Polen am 5./6. Juni 1950 in Warschau


Wortlaut der Deklaration
   Hörzitat: (4'25"): Zur Unterzeichnung der Deklaration des deutsch-polnischen Abkommens über die Markierung der Oder-Neiße-Grenze in Warschau, 05./06.06.1950

Vor 50 Jahren, am 6. Juni 1950, stimmte die DDR-Regierung in der Warschauer Deklaration der Oder-Neiße-Linie als Staatsgrenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen zu.

Diese Vereinbarung zwischen beiden Regierungen war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten "Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens", welches die Oder-Neiße-Grenze rechtsgültig festlegte.

Am 5. und 6. Juni 1950 entsandte die Provisorische Regierung der DDR eine von Walter Ulbricht geleitete Delegation in die Republik Polen, die mit der polnischen Regierung, mit Ministerpräsidenten Josef Cyrankiewicz an der Spitze, in Warschau die "Deklaration über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an der Oder und an der Lausitzer Neiße" unterzeichnete.

Wortlaut der Deklaration des deutsch-polnischen Abkommens über die Markierung der Oder-Neiße-Grenze in Warschau Text-Ansicht

 

Foto: Ansprache von Josef Cyrankiewicz
Bild: Ansprache von Ministerpräsident Josef Cyrankiewicz
   


Das in der Deklaration vorgesehene Abkommen, u.a. über kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit, schlossen beide Staaten am 6. Juli 1950 in der Stadt Zgorzelec (Görlitzer Abkommen). Damit wurde ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen eingeleitet.

Die Bundesrepublik Deutschland erkannte erst 1970 unter der von Willy Brandt geführten sozialliberalen Koalition die Oder-Neiße-Grenze an, trotz heftiger Ablehnung durch die CDU/CSU-Opposition und Diskussionen von Seiten der Vertriebenenverbände.

Endgültig festgeschrieben wurde die Grenze durch den Abschluss eines Grenzvertrages zwischen dem vereinten Deutschland und Polen, der am 14. November 1990 in Warschau geschlossen wurde. Die Anerkennung der heutigen polnischen Westgrenze, mit der Deutschland auch im völkerrechtlichen Sinne Ansprüche auf ein Drittel des ehemaligen deutschen Reichsgebietes aufgibt, war eine Voraussetzung für die Zustimmung der vier Siegermächte zur deutschen Vereinigung.

Stand: 28.5.2000

 

 

LETZTE ÄNDERUNG: 16.11.2006  | IMPRESSUM | nach oben