Das ArchivRadio
präsentiert ausgewählte Tondokumente aus der ARD und dem DRA
50. Jahrestag (BRD)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 28. September
1951 eröffnet
Gedenktage zu Politik, Kultur und Gesellschaft: 28. September 2001
Kurzinformationen
Gemäß Art. 92 Grundgesetz wird am 12.3.1951
per Gesetz als 'Hüter der Verfassung' und höchstes Gericht
der BRD das Bundesverfassungsgericht geschaffen, das nun seine Tätigkeit
aufnimmt. Das BVerfG ist ein Zwillingsgericht aus zwei Senaten mit je
acht Richtern, die jeweils zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag
gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Entscheidungen
des BVerfG sind verpflichtend für alle staatlichen Organe einschließlich
Bundestag. Erster Präsident wird Hermann Höpker-Aschoff, der
bis zu seinem Tode 1951 amtierte.
Bild: Hermann Höpker-Aschoff, 1. Präsident des Bundesverfassungsgerichts
(links) mit Bundespräsident Theodor Heuss bei der Eröffnungsfeier am 28.9.1951
in Karlsruhe
Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Bundesbildstelle,
Berlin
Aufnahmen
Feierstunde zur Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Theodor Heuss: Über Vorläufer des Gerichtes in deutschen Rechtsgeschichte
/
Hörzitat 1(2'07''): Grundsätzliche Aufgaben des Gerichts: Abwehr der Ansprüche des Staates
sowie Abwehr der Ansprüche des Einzelnen bzw. einzelner Gruppen /
Das Bundesverfassungsgericht, eine echte richterliche Körperschaft / Unabhängig
von Legislative und Exekutive / Recht soll durch seine innere Werthaltigkeit
Macht bewirken Konrad Adenauer: Vollendung des organischen Aufbaus unseres Staatswesens
/ Recht als entscheidender Faktor / BVerfG oberster Hüter des Rechts / Der
Rechtsgedanke hat in unserer Zeit Schaden gelitten (5'15") Reinhold Maier, Ministerpräsident von Württemberg-Baden: Verfassungsgerichts-Tradition
in Baden und Württemberg / Wechselwirkung zwischen Politik, angewandtem
Recht und der Rechtswissenschaft (13'25") Hermann Höpker-Aschoff, Präsident des BVerfG: Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit
/ "Wir Verfassungsrichter sind Knechte des Rechts" / Einhaltung der Verfassungsnormen
durch den Gesetzgeber / BVerfG ist Hüter der Grundrechte /
Hörzitat 2(2'01''): Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
gegen Missbrauch / Das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der demokratischen
Grundordnung unserer Bundesrepublik"
/ Gesetzgeber ist Herr und Knecht des Gesetzes / Die politischen Folgen
der Urteilsfindung des BVerfG müssen bewusst bleiben (11'05")
28.9.1951 / DRA FFM 2723104/5