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Bei der Anbringung der Anhänger an den
Rundfunkempfänger ist folgendes zu beachten:
- Die Aktion ist weder eine politische Maßnahme noch eine persönliche
Anprangerung des einzelnen Volksgenossen. Der politische Leiter muß sich
bewußt sein, daß er als Vertreter der NSDAP zu den Volksgenossen
kommt, und höflich und korrekt, taktvoll aber bestimmt auftreten. Er muß
dem Rundfunkteilnehmer klarmachen, daß es sich nicht um eine persönliche
Verdächtigung handelt, sondern daß von dieser Maßnahme sämtliche
Rundfunkteilnehmer unterschiedslos betroffen werden. Er muß das Verständnis
dafür erwecken, daß, wer ausländische Sender abhört,
seelische Selbstverstümmelung betreibt, dem Feind, der das deutsche Volk
vernichten will, in die Hände arbeitet...
- Jedes Rundfunkgerät im Bereich der Ortsgruppe ist mit einem Anhänger
zu versehen, ausgenommen sind Dienststellen der Wehrmacht.
- Auch Geräte, die zur Zeit bei der Post abgemeldet sind, müssen
den Anhänger tragen.
- Bei Geräten, die keinen eingebauten Lautsprecher haben, ist der Anhänger
an dem eigentlichen Empfänger ... anzubringen.
- Die Anbringung soll, soweit irgend möglich, an den Einstell-Knöpfen
erfolgen, ... keinesfalls an der Rückwand des Gerätes.
- Der politische Leiter hat den Anhänger entweder persönlich
anzubringen oder sich persönlich von der ordnungsgemäßen
Anbringung zu überzeugen.
- Ist die Wohnung beim ersten Besuch des politischen Leiters verschlossen, so
muß bei den Flurnachbarn ermittelt werden, wann der Wohnungsnachbar am
besten anzutreffen ist...
Quelle: DRM |