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"Das Sondergericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth
verhandelte gegen den 1892 in Nürnberg geborenen Johann Wild, der sich vor
und nach dem Weltkrieg in marxistischen Organisationen betätigt und nach
der Machtergreifung systematisch unter den Einfluß marxistischer
Hetzpropaganda gestellt hatte, indem er die ausländischen, meist von jüdischen
Emigranten inspirierten Rundfunksendungen abhörte. Als im September 1939
England und Frankreich dem Deutschen Reiche den Krieg erklärten, hoffte
Wild auf den Sturz des ihm verhaßten neuen Deutschland. Er stellte sich
daher gesinnungsgemäß auf die Seite der Feinde des deutschen Volkes
und hörte regelmäßig ihre hetzerischen und verlogenen
Rundfunksendungen ab. Unter Verwertung der abgehörten feindlichen Sendungen
verfaßte er eine Hetzschrift, die Schmähungen gegen den Führer
und andere führende Persönlichkeiten des Staates sowie gegen die
Wehrmacht enthielt. Ferner veranlaßte er seine Frau, die ausländischen
Sender abzuhören und die Lügenmeldungen zu verbreiten. Das
Sondergericht stellte fest, daß der Angeklagte bewußten und
zweckgewollten Volksverrat getrieben hat. Es verurteilte ihn daher zum Tode
wegen Verbrechens gegen § 2 der Rundfunkverordnung sowie zu einer
Zuchthausstrafe von vier Jahren wegen Abhörens der Rundfunksendungen und
wegen Verbreitens von ausländischen Rundfunknachrichten gegenüber
seiner Frau."
Quelle: DRM |