Todesurteil wegen Abhören von ausländischen Sendern

Bekanntmachung"Das Sondergericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelte gegen den 1892 in Nürnberg geborenen Johann Wild, der sich vor und nach dem Weltkrieg in marxistischen Organisationen betätigt und nach der Machtergreifung systematisch unter den Einfluß marxistischer Hetzpropaganda gestellt hatte, indem er die ausländischen, meist von jüdischen Emigranten inspirierten Rundfunksendungen abhörte. Als im September 1939 England und Frankreich dem Deutschen Reiche den Krieg erklärten, hoffte Wild auf den Sturz des ihm verhaßten neuen Deutschland. Er stellte sich daher gesinnungsgemäß auf die Seite der Feinde des deutschen Volkes und hörte regelmäßig ihre hetzerischen und verlogenen Rundfunksendungen ab. Unter Verwertung der abgehörten feindlichen Sendungen verfaßte er eine Hetzschrift, die Schmähungen gegen den Führer und andere führende Persönlichkeiten des Staates sowie gegen die Wehrmacht enthielt. Ferner veranlaßte er seine Frau, die ausländischen Sender abzuhören und die Lügenmeldungen zu verbreiten. Das Sondergericht stellte fest, daß der Angeklagte bewußten und zweckgewollten Volksverrat getrieben hat. Es verurteilte ihn daher zum Tode wegen Verbrechens gegen § 2 der Rundfunkverordnung sowie zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren wegen Abhörens der Rundfunksendungen und wegen Verbreitens von ausländischen Rundfunknachrichten gegenüber seiner Frau."


Quelle: DRM