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Goebbels hatte das fortschrittliche und schnelle Medium, den Rundfunk, von
Anfang an auch als "Waffe im Krieg" eingeschätzt. Um das
Meinungsmonopol über die Deutschen im Krieg zu behalten, wurde das Abhören
von Auslandssendern verboten und je nach Schwere des Einzelfalls unter Gefängnis-,
Zuchthaus- und auch Todesstrafe gestellt.
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| Verordnung
über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom | ||||
Unumstritten war diese Rundfunkverordnung allerdings nicht, die
Goebbels gegen den Widerstand einiger Ministerkollegen durchsetzte. Sie waren
der Meinung, wie Reichsjustizminister Gürtner argumentierte, "daß
die Verordnung im Volk und in der Welt als ein Beweis für mangelndes
Vertrauen zwischen der Regierung und dem deutschen Volk und als ein Zeichen
mangelnder Zuversicht in die eigene Sache aufgefaßt werden kann".
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| Um dieses Verbot landesweit in die Köpfe der Rundfunkhörer zu bringen, hieß es ab September auf einem an jedem Radio anzubringenden Kärtchen: | ||
| Anhängeschild für den Sendersuchknopf,2 | ![]() | |
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Todesurteil,1 | "Denke
daran"
"Das Abhören ausländischer Sender ist ein Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes. Es wird auf Befehl des Führers mit schweren Zuchthausstrafen geahndet." Haftstrafen wegen Abhören Zeitungen und Zeitschriften hatten ständig vor dem Abhören ausländischer Sender zu warnen und über Verurteilungen zu berichten. Wurden zu Anfang des Krieges noch Haftstrafen von einigen Monaten ausgesprochen, ergingen nach einer Kritik von Goebbels härtere Haftstrafen. Mitte 1941 verhängte ein Sondergericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth die erste Todesstrafe. |
| 1 Quelle: DRM 2 Quelle: Peter Dahl, Arbeitersender und Volksempfänger, Frankfurt a.M. 1978, S. 126 | |
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