- - - Abhörverbot
downEinheitsrundfunk
downBrücke zwischen Heimat und Front
downDurchhalteparolen statt Siegesmeldungen


DKE Goebbels hatte das fortschrittliche und schnelle Medium, den Rundfunk, von Anfang an auch als "Waffe im Krieg" eingeschätzt. Um das Meinungsmonopol über die Deutschen im Krieg zu behalten, wurde das Abhören von Auslandssendern verboten und je nach Schwere des Einzelfalls unter Gefängnis-, Zuchthaus- und auch Todesstrafe gestellt.

 

Reichsgesetzblatt
Verordnung über
außerordentliche Rundfunkmaßnahmen
vom 1.9.1939
- - - Unumstritten war diese Rundfunkverordnung allerdings nicht, die Goebbels gegen den Widerstand einiger Ministerkollegen durchsetzte. Sie waren der Meinung, wie Reichsjustizminister Gürtner argumentierte, "daß die Verordnung im Volk und in der Welt als ein Beweis für mangelndes Vertrauen zwischen der Regierung und dem deutschen Volk und als ein Zeichen mangelnder Zuversicht in die eigene Sache aufgefaßt werden kann".

RealAudio,0:41
Sendung des deutschen Dienstes der BBC, 3.11.1940
- - - Um dieses Verbot landesweit in die Köpfe der Rundfunkhörer zu bringen, hieß es ab September auf einem an jedem Radio anzubringenden Kärtchen:
Anhängeschild für den Sendersuchknopf,2 Anhängeschild
Im Namen des Volkes Todesurteil,1 "Denke daran"
"Das Abhören ausländischer Sender ist ein Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes. Es wird auf Befehl des Führers mit schweren Zuchthausstrafen geahndet."


Haftstrafen wegen Abhören

Zeitungen und Zeitschriften hatten ständig vor dem Abhören ausländischer Sender zu warnen und über Verurteilungen zu berichten. Wurden zu Anfang des Krieges noch Haftstrafen von einigen Monaten ausgesprochen, ergingen nach einer Kritik von Goebbels härtere Haftstrafen. Mitte 1941 verhängte ein Sondergericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth die erste Todesstrafe.


- - - 1 Quelle: DRM
2 Quelle: Peter Dahl, Arbeitersender und Volksempfänger, Frankfurt a.M. 1978, S. 126
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