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"Die Übertragungen des Moskauer Senders in
deutscher Sprache dienen der Unterstützung der hochverräterischen KPD".
Vorbereitung zum Hochverrat liege dann vor, "wenn jemand die Übertragung
hört, um seinerseits wieder von ihrem Inhalt, sei es durch mündliche
Propaganda oder durch Auswertung in der illegalen Presse der KPD, Gebrauch zu
machen". Verhängten die Gerichte Gefängnisstrafen, wurden die
Betroffenen nach deren Verbüßung vielfach in Konzentrationslager
eingeliefert. Das reine Abhören führte zu diesem Zeitpunkt noch nicht
unbedingt zu Verurteilungen. Mitglieder kommunistischer Abhörgemeinschaften
wurden jedoch schon 1933 verhaftet und ihre Radios eingezogen.
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