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Hörerwünsche? Ob das Programm den Wünschen der Hörer
entsprach, war nebensächlich. Hauptsache, es stimmte mit den Zielen des
nationalsozialistischen Staates überein. Die "Schlesischen
Monatshefte" stellten 1935 fest: "Hörerwünsche werden sich
in jedem Falle nur soweit berücksichtigen lassen, als sie der
Programmgestaltung des Senders nicht zuwiderlaufen.... Der deutsche Rundfunk als
vom Führer autorisiertes Instrument der Bewegung darf und muß auch für
sich das Recht zur Wahrung des Führerprinzips in der künstlerischen
Ausgestaltung seines Programms in Anspruch nehmen."
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