Korruptionsvorsorge im DRA

Das DRA steht als gemeinnützige Stiftung und Gemeinschaftseinrichtung der ARD in besonderer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, von der es mittelbar finanziert wird. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch ihr Auftreten, Handeln und Verhalten der Status und der Auftrag des DRA nicht beschädigt werden.

In diesem Zusammenhang hat das DRA Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption ergriffen. Dazu gehört auch die Bestellung eines externen Ombudsmanns. Diese Funktion hat Rechtsanwalt Rudolf Herfurth übernommen. Er ist neutraler und unabhängiger Ansprechpartner für Hinweisgeber, die aus Gründen des Selbstschutzes anonym bleiben wollen.

Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt wird und Namen nicht preisgegeben werden müssen, es sei denn, ein Hinweisgeber stimmt dem ausdrücklich zu.  

Der Ombudsmann nimmt insbesondere Hinweise über Beobachtungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen sowie verdächtigen Sachverhalten, Personen oder Unternehmen entgegen und informiert – ohne Nennung des Hinweisgebers – die Geschäftsleitung des DRA, wenn sich aus den Hinweisen Anhaltspunkte für einen korruptionsrelevanten Sachverhalt ergeben. Die weitere Untersuchung des Sachverhalts im DRA fällt dann in die Zuständigkeit der Geschäftsleitung.

Die Geschäftsleitung prüft alle Hinweise auf einen Korruptionsverdacht, die ihr direkt von Mitarbeitern, Dritten oder über den Ombudsmann mitgeteilt werden. Liegt ein Korruptionsverdacht vor, leitet sie eine Untersuchung ein. Entsprechende Hinweise behandelt sie vertraulich. Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Er ist nur für Korruptionsfragen zuständig.

Ombudsmann:

Rechtsanwalt Rudolf Herfurth

In den Winkelwiesen 19b
61350 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: +49 6172 304269
E-Mail: rudolf.herfurth@web.de