Foto: DRA/Sabrina Bernhöft
Foto: DRA/Sabrina Bernhöft
Sie haben die Möglichkeit, unsere Fernseh-, Ton-, Bild- und Schriftgutdokumente für verschiedene Vorhaben zu nutzen. In der Benutzungsordnung des DRA sind die Bedingungen der Bestandsnutzung festgelegt. Unsere Mediendokumente sind zum überwiegenden Teil urheberrechtlich noch geschützt. Persönlichkeitsrechte müssen von Ihnen ebenfalls berücksichtigt werden. Unsere Mediendokumente dürfen daher nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung durch Sie genutzt werden. Erfahren Sie hier, was bei der Bestellung und Nutzung unserer Inhalte rechtlich und organisatorisch zu beachten ist.
Wir verwalten im Auftrag der ARD das Programmvermögen des Deutschen Fernsehfunks (DFF) bzw. des Fernsehens der DDR und des Rundfunks der DDR sowie der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG).
Damit sind wir verpflichtet, eine urheberrechtliche Bewertung der ausgewählten Mediendokumente vorzunehmen. Wir prüfen für Sie jeweils individuell für Ihre Auswahl und für Ihr konkretes Vorhaben (Nutzungszweck und Nutzungsart), ob Sie zusätzlich Genehmigungen oder Nutzungsrechte von Urheber- und Leistungsschutzberechtigten einholen müssen. Bitte planen Sie ca. vier Wochen für die Rechteklärung ein.
Welche Nutzungsarten prinzipiell genehmigungspflichtig sind, regelt das Urheberrechtsgesetz.
Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Rechteklärung, Bereitstellung und Nutzung variieren je nach Zweck und Vorhaben Ihrer Anfrage. Wir unterscheiden nach folgenden Nutzungszwecken:
Bei Nutzungsvorhaben für Kultur, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung schließen wir eine Vereinbarung mit Ihnen, die regelt in welchem Umfang und für welche Nutzungsart Sie unsere Inhalte verwenden können. Die individuelle Prüfung der zu beachtenden Urheber- und Leistungsschutzrechte führen wir auf Ihre Anfrage hin durch. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie die von uns erhaltenen Mediendokumente auch für Ihr Vorhaben verwenden können. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben keinen kommerziellen (gewerblichen) Zweck verfolgt.
Besonderheit wissenschaftliche Forschung: Die Sichtung unserer Mediendokumente für eine wissenschaftliche Forschungsarbeit erfordert in der Regel keine Rechteklärung vorab. Bitte wenden Sie sich an unser Infoservice-Team, das einen Sichtungsplatz für Sie reserviert und die gewünschten Dokumente bereitstellt.
Als Gemeinschaftseinrichtung der ARD können wir Ihre Bestellungen über den Programmaustausch bearbeiten. Die Richtlinien des Programmaustauschs regeln den Austausch von Programmvermögen für die Sendezwecke von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Darüber hinaus stellen wir im Rahmen der uns übertragenen Rechte auch das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung bei, sofern erwünscht. Die individuelle Prüfung der zu beachtenden Urheber- und Leistungsschutzrechte wird angestoßen durch eine Rechte- und Kostenanfrage, die die Lizenzabteilung Ihrer Rundfunkanstalt direkt an unseren Stabsbereich Rechte und Lizenzen stellt. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Fragen an die zuständigen Stellen in Ihrer Sitzanstalt bzw. der auftraggebenden Rundfunkanstalt.
Für die ausschließlich private Nutzung ist keine Rechteklärung vor der Bereitstellung der Dokumente erforderlich. Sie können die Medien direkt bei der rbb media GmbH bestellen.
Die private Nutzung ist über das Urheberrechtsgesetz zur „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ (§ 53 Abs. 1) geregelt. Sie dürfen die Mediendokumente zuhause wiedergeben, ohne dass Sie zuvor die Einwilligung der Personen und Körperschaften einholen müssen, denen Urheber- und Leistungsschutzrechte zustehen.
Für die kommerzielle Nutzung müssen die Urheber- und Leistungsschutzrechte geprüft werden. Als gemeinnützige Stiftung können und dürfen wir keine kommerziellen Nutzungsvorhaben unterstützen. Bitte wenden Sie sich für die Rechteklärung und die Bestellung der Mediendokumente an die rbb media GmbH. Die rbb media GmbH ist von den ARD-Anstalten damit beauftragt, die gewerbliche Verwertung der DRA-Bestände vorzunehmen.
Die Mediendokumente des DRA sind urheberrechtlich größtenteils noch geschützt. Für die meisten Nutzungsarten muss daher die Einwilligung der Personen und Körperschaften, denen Urheber- oder Leistungsschutzrechte (nach UrhG) zustehen, eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht gilt für nicht-kommerzielle (nicht-gewerbliche) Vorhaben genauso wie für kommerzielle (gewerbliche) Vorhaben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Nutzungsvorhaben an unser Infoservice-Team.
Nutzungsart gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) | Beschreibung mit Beispielen |
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Vervielfältigung §16 UrhG |
Umschneiden oder Kopieren von DRA-Mediendokumenten, zum Beispiel • für das Vereinsarchiv oder die Vereinsmitglieder • für den gewerblichen Vertrieb |
Verbreitung § 17 UrhG |
Öffentliches Anbieten, Verleih oder Verkauf von DRA-Inhalten, zum Beispiel • für den Unterricht • für den Verkauf im Handel |
Vorführung §19 UrhG |
Abspielen von DRA-Inhalten in der Öffentlichkeit, zum Beispiel • in einem Museum • in einem gewerblichen oder nicht-gewerblichen Kino • im Unterricht und in der Lehre |
Öffentliche Zugänglichmachung §19a UrhG |
Online-Stellung von DRA-Mediendokumenten, zum Beispiel • auf der Internetseite einer Bildungseinrichtung • auf „privaten“ Internetseiten |
Senderecht §20 UrhG |
Ausstrahlung von DRA-Mediendokumenten in Fernsehen oder Radio • im öffentlich-rechtlichen Rundfunk • im privatrechtlichen Rundfunk • im ausländischen Rundfunk • im Internetradio (lineare Verbreitung) |
Bildnachweise