Buchenwald-Prozess: Angeklagte Ilse Koch, Ehefrau des KZ-Kommandanten Karl Koch, während ihrer Aussage vor einem KZ-Lageplan | Bildquelle: picture alliance/akg-images

Der Buchenwald-Hauptprozess in Dachau

Der Buchenwald-Hauptprozess fand vom 11. April bis zum 14. August 1947 am Militärgericht in Dachau unter Initiative und Leitung eines US-amerikanischen Militärtribunals statt. Auf der Anklagebank saßen zentrale Verantwortliche des Konzentrationslagers (KZ) Buchenwald wie der zweite Lagerkommandant Hermann Pister, der KZ-Arzt Hans Eisele, der bereits für seine Vergehen im KZ Dachau verurteilt worden war, und der Höhere SS- und Polizeiführer von Fulda-Werra, Josias zu Waldeck und Pyrmont.

Verantworten mussten sich aber auch KZ-Angehörige, die sich Grausamkeiten und Misshandlungen zuschulden hatten kommen lassen, darunter Funktionshäftlinge (so genannte Kapos), und die Witwe des ersten Lagerkommandanten, Ilse Koch. Besonders Ilse Koch als einzige weibliche Angeklagte erregte Aufmerksamkeit. Sie wurde beschuldigt, ein sadistisches Verhalten an den Tag gelegt und sich Lampenschirme aus Menschenhaut anfertigen lassen zu haben.

O-Ton Ilse Koch enthalten in: Buchenwaldprozess in Dachau von April bis August 1947. 12.08.1947 (KONF 1888423)

»Ich war Hausfrau und Mutter der Kinder und hatte mit dem Konzentrationslager nichts zu tun und mein Mann hat mir nie etwas erzählt.«

Ilse Koch, 12. August 1947

Wie bei allen durch die US-amerikanische Besatzungsmacht durchgeführten Prozessen wurden lediglich Vergehen an Häftlingen internationaler Herkunft angeklagt. Vergehen an deutschen Häftlingen sollten durch deutsche Gerichte geahndet werden. Waren seit Bestehen des Lagers 1937 bis zu Beginn des Zweiten Weltkriegs vor allem kriminelle, politische und Minderheiten angehörende Personen in Buchenwald inhaftiert gewesen, so nahm die Anzahl internationaler Häftlinge nach 1939 permanent zu. Bei der Befreiung des KZs am 11. April 1945 waren lediglich fünf Prozent der Inhaftierten deutscher Herkunft.

Alle 31 Angeklagten wurden für schuldig befunden. Es wurden 22 Todesurteile mit Hängen durch den Strick ausgesprochen. Davon wurde lediglich knapp die Hälfte vollstreckt. Alle anderen Todesurteile wurden bis Mitte der 1950er Jahre amnestiert und in Haftstrafen umgewandelt. Dem Buchenwald-Hauptprozess schlossen sich 24 Nebenverfahren gegen weitere 31 Angeklagte an. Verglichen mit dem nachgiebigen Vorgehen der ost- und westdeutschen Justiz gegen NS-Kriegsverbrecher ab den 1950er Jahren muss diese Rechtsprechung als strikt und konsequent beurteilt werden.

Verlesen der Namen der Angeklagten und Schuldspruch (O-Ton) Brigadegeneral Kiel (Präsident des amerikanischen Militärgerichts) enthalten in: Buchenwaldprozess in Dachau von April bis August 1947. 12.08.1947 (KONF 1888423)

Buchenwald war kein Vernichtungslager gewesen. Trotzdem herrschten in vielen Bereichen katastrophale, menschenunwürdige Zustände. Todesfälle durch Unterernährung, Krankheit, Erschöpfung und Misshandlung waren an der Tagesordnung. Im Krankenhaustrakt wurden Häftlinge gezielt durch Giftspritzen getötet oder starben durch medizinische Versuche. Ab 1941 bestand eine Genickschussanlage, an der mehrere Tausend Häftlinge, insbesondere sowjetische Kriegsgefangene, hingerichtet wurden. Als US-amerikanische Truppen das Lager erreichten, stellte sich angesichts der vorgefundenen Zustände und Verbrechen schnell der politische Wille ein, diese im Rahmen des »War Crimes Program« zu ahnden.

Renate Radmann im Gespräch mit einem Berichterstatter, der 1947 Augenzeuge des Buchenwald-Hauptprozesses in Dachau war. Enthalten in: »Im Blickpunkt«, Beitrag »Auf den Spuren eines Prozesses (Buchenwald-Prozess)«, Erstsendung: 14.08.1967 (IDNR 246808)

In der DDR nutzte man den Buchenwaldprozess, um mit dem Finger auf die westdeutsche Justiz zu zeigen, die ehemalige NS-Anhänger und KZ-Verantwortliche straflos davonkommen ließ. Besonders in den vom Kalten Krieg bestimmten 1950er und 1960er Jahren prägte die Lesart, nach der ehemalige Nationalsozialisten in der Bundesrepublik Unterschlupf fanden und unbehelligt ihre Karrieren fortsetzen konnten, den Blick auf den Umgang mit NS-Verbrechern. Dass die bundesdeutsche Justiz nicht wenige im Buchenwaldprozess ausgesprochene Urteile abmilderte oder in Amnestien wandelte, kam dieser Darstellung entgegen.

»Ein solcher Prozess, wie der gegen die SS-Wachmannschaften von Buchenwald, bleibt zeitlebens in der Erinnerung.«

Berichterstatter des Buchenwald-Hauptprozesses, 1967

Die Gedenk-Aktivitäten der DDR zu Buchenwald konzentrierten sich dagegen über lange Zeit auf die Hinrichtung des Reichstagsabgeordneten und Vorsitzenden der KPD Ernst Thälmann. Er war in der Nacht vom 17. auf den 18. April 1944 im Vorraum zum Ofenraum des Krematoriums erschossen worden. Den Prozess im Jahre 1988 am Landgericht Düsseldorf gegen den Verantwortlichen für Thälmanns Ermordung – 44 Jahre nach der Tat – verfolgten die DDR-Medien entsprechend breit.

Der Schwerpunkt des Gedenkens lag darüber hinaus auf dem im Lager organisierten kommunistischen Widerstand und der Selbstbefreiung der Häftlinge, die im Rahmen des antifaschistischen Gründungsmythos der DDR heroisiert wurden. Dass nach Abzug der US-amerikanischen Truppen die sowjetische Besatzungsmacht das Gelände bis 1950 als »Speziallager Nr. 2« nutzte und während dieser Zeit weitere tausende Menschen dort starben, wurde dabei tabuisiert.

Anna Pfitzenmaier

CD-Tipps

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Literatur-Tipps

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  • Judenverfolgung und jüdisches Leben unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft - Band 2/1 und Band 2/2: Tondokumente und Rundfunksendungen 1947 - 1990 mehr
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